1. Name und Sitz
Unter dem Namen 'Squash Club Royal' (SC Royal) besteht mit Sitz in Cham ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
2. Zweck
Der SC Royal bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes. Insbesondere sollen der Wettkampfsport sowie das Turnierwesen gefördert und betrieben werden.
Der SC Royal ist politisch und konfessionell neutral.
3. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert vom 1. April bis 31. März.
4. Mitgliedschaft
Dem SC Royal können angehören:
- Aktivmitglieder
- Ehrenmitglieder
- Freimitglieder
- Junioren
- Passivmitglieder
5. Aktivmitglieder
Als Aktivmitglieder gelten Personen, die zu Beginn des Vereinsjahres das 20. Lebensjahr erfüllt haben.
Ehren- und Freimitglieder gelten ebenfalls als Aktivmitglieder.
6. Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den SC Royal besonders und/oder langjährig verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung mit einem qualifizierten Mehr von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung der Club- und Centerbeiträge befreit.
7. Freimitglieder
Zu Freimitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den SC Royal verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung mit einem qualifizierten Mehr von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Freimitglieder sind von der Bezahlung der Club- und Centerbeiträge befreit.
8. Junioren
Als Junioren gelten Personen, die das 20. Lebensjahr bis zum Ende des Clubjahres nicht erreicht haben.
Der Übertritt zur Kategorie der Aktivmitglieder erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Clubjahres. Dies trifft auch für die Mitgliederbeiträge zu.
9. Passivmitglieder
Passivmitglieder sind Freunde und Gönner des SC Royal, die diesen durch jährliche Beiträge unterstützen. Als Passivmitglieder können auch juristische Personen aufgenommen werden.
10. Aufnahme
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch ein schriftliches Beitragsgesuch an den Vorstand.
Der Aufnahmebeschluss ist dem Gesuchsteller schriftlich mitzuteilen unter Beilage der Statuten. Ein Gesuch kann nach erfolgter Prüfung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Entscheide des Vorstandes über die Aufnahme / Ablehnung eines Mitgliedes sind endgültig. Wer in den SC Royal eintritt, unterzieht sich vorbehaltslos dessen Statuten und Reglementen.
11. Benützung der Anlagen
Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder, Freimitglieder und Junioren sind im Rahmen der Reglemente berechtigt, die dem Club zur Verfügung stehende Anlage zu benützen.
12. Stimmrecht
Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder und Freimitglieder sind an der Generalversammlung stimmberechtigt.
13. Vorstand
In den Vorstand können Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder und Freimitglieder gewählt werden.
14. Mitgliederbeiträge und einmalige Eintrittsgebühren
Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Generalversammlung festgelegten finanziellen Leistungen zu erbringen.
Die Eintrittsgebühr ist nur von Aktivmitgliedern zu entrichten.
Der Vorstand ist berechtigt, die Eintrittsgebühr in Ausnahmefällen auf ein begründetes Gesuch hin ganz oder teilweise zu erlassen.
15. Austritt
Der Austritt aus dem SC Royal kann nur auf Ende eines Vereinsjahres erklärt werden und zwar mit schriftlicher Mitteilung an den Vorstand. Die Kündigung hat jeweils bis spätestens 28. Februar zu erfolgen.
Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Clubvermögen.
16. Ausschluss
Mitglieder, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem SC Royal nicht erfüllen oder die in anderer Weise gegen die Statuten und Reglemente oder gegen die Interessen des Clubs verstossen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Einem ausgeschlossen Mitglied steht das schriftliche Rekursrecht an die dem Ausschluss folgende Generalversammlung offen. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Die Generalversammlung entscheidet über den Rekurs mit einfachem Mehr und überdies endgültig.
17. Organe
Die Organe des Clubs sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
18. Ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im ersten Quartal des Vereinsjahres (April - Juni) statt. Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage im voraus zugestellt werden.
Anträge zuhanden der ordentlichen Generalversammlung müssen dem Vorstand mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich bekanntgegeben werden.
19. Ausserordentliche Generalversammlung
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand oder auf schriftliches Begehren von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Einladung und Traktandenliste für eine ausserordentliche Generalversammlung sind den Mitgliedern ebenfalls 14 Tage im voraus zuzustellen.
20. Kompetenz der Generalversammlung
In die ausschliessliche Kompetenz der Generalversammlung fallen folgende Geschäfte:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
b) Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnung
c) Genehmigung des Voranschlages, Festsetzung der Jahresbeiträge und Eintrittsgebühren
d) Behandlung von Rekursen bei Ausschlüssen von Mitgliedern
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Freimitgliedern
f) Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vorstandes
g) Wahl der Rechnungsrevisoren
h) Revision der Statuten
i) Erlass neuer Reglemente
k) Genehmigung von Reglementsänderungen, die vom Vorstand im Laufe des Vereinsjahres beschlossen wurden
l) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
m) Beschlussfassung über Fusion oder Auflösung des Vereins.
21. Abstimmungen
Beschlüsse an der Generalversammlung werden mit dem einfachen Mehr gefasst, es sei denn, die Statuten schreiben ausdrücklich ein bestimmtes Quotum vor. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn, 2/3 der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder verlangen die Durchführung geheimer Wahlen oder Abstimmungen.
22. Vorstand
Der Vorstand ist das ausführende Organ des SC Royal. Er vertritt den Club nach aussen. Der Vorstand beschliesst über sämtliche Geschäfte, die nicht in die ausschliessliche Kompetenz der Generalversammlung fallen.
Der Vorstand setzt sich aus 4 - 7 Mitgliedern zusammen. Er konstituiert sich selbst und wählt einen Vizepräsidenten sowie einen Kassier. Es steht ihm frei, weitere Mitglieder des Vorstandes mit besonderen Aufgaben (wie Spielleiter, Sekretär etc.) zu betrauen.
23. Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
24. Zeichnungsberechtigung
Für den SC Royal zeichnen rechtsverbindlich der Präsident mit Einzelunterschrift oder der Vizepräsident zusammen mit einem Mitglied des Vorstandes. Für den Postcheck- und Bankverkehr führen der Präsident und der Kassier Einzelunterschrift.
25. Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Präsident oder Vizepräsident und mindestens 3/4 der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit dem einfachem Mehr der Stimmen gefasst. Beim Stimmengleichheit hat der Präsident, in dessen Abwesenheit der Vizepräsident. den Stichentscheid.
Sitzungen werden vom Präsidenten nach Bedürfnis oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes einberufen.
26. Pflichtenheft
Für sämtliche Mitglieder des Vorstandes sind Pflichtenhefte zu schaffen.
27. Rechnungsrevisoren
Die Generalversammlung wählt aus den Mitgliedern zwei Rechnungsrevisoren. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Rechnungsrevisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören.
28. Aufgabe der Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren haben die Rechnung des SC Royal sowie die Bücher und Belege zu prüfen und der Generalversammlung schriftlichen Bericht sowie Antrag für die Abnahme der Rechnung zu stellen.
29. Statutenrevision
Die Statuten können durch die Generalversammlung revidiert werden. Für die Statutenrevision ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
30. Fusion, Auflösung
Beschlüsse über Fusion oder Auflösung des Clubs sind nur anlässlich einer eigens einberufenen Generalversammlung zulässig und erfordern eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
31. Vermögen
Über die Verwendung des nach Auflösung verbleibenden Vermögens entscheidet die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
32. Squash-Anlagen
Der Vorstand wird ermächtigt, über die Benützung der Squash-Courts mit dem Tennis und Squash Center Cham-Zug eine separate Vereinbarung abzuschliessen.
33. Administration
Der Vorstand wird ermächtigt, über die Erledigung der administrativen Belange mit dem Tennis und Squash Center eine separate, auf die Dauer von 10 Jahren befristete, Vereinbarung abzuschliessen.
34. Haus- und Platzordnung
Die jeweils gültige Haus- und Platzordnung des Tennis und Squash Centers Cham-Zug bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Statuten.
Dieses Statuten treten sofort nach Beschluss der Generalversammlung vom 6. Mai 1994 in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten vom 20. September 1977 mit den seither ergangenen Änderungen vom 20. Dezember 1977, vom 6. Mai 1983 und vom 3. Mai 1990.